Autokauf: Rücktritt vom Kaufvertrag

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Grundsätzlich ist es durchaus möglich, vom Kaufvertrag eines Autos zurückzutreten. Allerdings geht das oftmals nicht ohne Schwierigkeiten. Je nach Sachlage müssen eine ganze Reihe von Kriterien erfüllt sein. Die Art des Kaufvertrages ist entscheidend, wenn ein Rücktritt erfolgen soll. Denn auch wenn ein Rücktritt grundsätzlich möglich ist, so ist ein Kaufvertrag nun einmal ein rechtsgültiger Vertrag. Wir schauen uns die Bedingungen an, unter denen ein Rücktritt möglich ist.

Autokauf und Widerrufsrecht: Das sollten Verbraucher wissen

Auch beim Autokauf gibt es ein Widerrufsrecht. Allerdings ist hier die Art des Vertrages zu beachten. Unterschreiben Käufer und Verkäufer einen fixen Kaufvertrag, so erlischt damit das Widerrufsrecht. In diesem Falle ist ein rechtsgültiger Widerruf ohne weiteres nicht möglich.

Aber auch hier gilt: keine Regel ohne Ausnahme. Oft vereinbaren die Händler eine Rücktrittsklausel und lassen sich für den Rücktritt durch den Käufer entschädigen. Die übliche Summe beträgt hier 15 Prozent, bis hin zu 20 Prozent vom vereinbarten Kaufpreis. Doch das ist nicht verpflichtend vorgeschrieben und der Händler muss keine Klausel dieser Art anbieten.

Anders sieht es aus, wenn es sich um einen Fernabsatzvertrag handelt. Dies ist beispielsweise beim Kauf eines Autos über das Internet der Fall. Hier gilt auch beim Autokauf die gesetzliche Rücktrittsfrist von 14 Tagen. In den meisten Fällen wird beim Autokauf ein sogenannter Vorvertrag abgeschlossen. Dieser Vorvertrag ist aber noch kein rechtsgültiger Kaufvertrag. Der Käufer kann, bis der Verkäufer seine Annahme ausdrücklich erklärt hat, sein Angebot widerrufen. Das alles klingt sehr kompliziert, ist in der Praxis aber sehr leicht verständlich.

Bevor die Ausnahmen einmal näher geschildert werden, anbei eine kurze Zusammenfassung:

  • Bei Fernabsatzverträgen (z.B. Kauf im Internet) gilt das gesetzliche Rücktrittsrecht von 14 Tagen.
  • Bei einer Rücktrittsklausel im Vertrag fällt in der Regel eine Entschädigung an.
  • Ein Vorvertrag kann vor der Annahme durch den Verkäufer (schriftliche Annahme des Angebots, Lieferung des Fahrzeugs, etc.) vom Käufer widerrufen werden.

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Rücktritt vom Kaufvertrag beim Auto wegen Mängeln

Auch das kommt vor und muss einmal näher erläutert werden. Es besteht bei einem Mangel das Recht auf einen Rücktritt. Aber zuerst der Verkäufer hat das Recht auf Nacherfüllung, oder Nachbesserung. Die Nacherfüllung könnte in Form eines neuen Fahrzeugs erfolgen, die Nachbesserung durch eine Reparatur des Mangels. Hierzu sollte ihm eine Frist gesetzt werden. Hält er diese nicht ein, so ist der Käufer nicht mehr länger an den Kaufvertrag gebunden und kann zurücktreten. In der Praxis muss in solchen Fällen sehr häufig ein Anwalt hinzugezogen werden. Eine Fahrzeuginspektion direkt nach der Übergabe ist aus diesen Gründen immer notwendig. So können Mängel gleich erkannt und sofort beseitigt werden.

Ein finanziertes Auto zurückgeben

Die Finanzierung eines Fahrzeugs ist eine sehr beliebte Form, um sich einen Neuwagen leisten zu können. Hier ist der Gesetzgeber sehr kulant und räumt grundsätzlich eine Widerrufsmöglichkeit von 14 Tagen ein. Aber Vorsicht: Wird der Kreditvertrag nicht beim Händler, oder bei einer mit dem Händler verbundenen Bank abgeschlossen, liegt kein sogenanntes Koppelgeschäft vor. In diesem Fall sind Kreditvertrag und Kaufvertrag separat zu betrachten.

Im idealen Fall erfolgt die Finanzierung durch das Autohaus, oder eine mit dem Autohaus verbundene Bank. Viele große Autohersteller haben hierfür eigene Bankinstitute, die sich speziell um Leasingverträge und Autofinanzierungen kümmern. In diesem Fall ist ein Widerruf deutlich unproblematischer und man muss den Kredit nicht gesondert kündigen. Durch den Rücktritt vom Kaufvertrag erlischt dann auch der Kreditvertrag.

Rücktritt vom Kaufvertrag aufgrund falscher Angaben

Macht der Verkäufer falsche Angaben zum Fahrzeug, so ist das auf jeden Fall ein Grund für einen Rücktritt vom Kaufvertrag. Der Rücktritt kann sofort erfolgen und es bedarf in diesem Fall keiner weiteren Begründung. Macht der Käufer falsche Angaben, dann kann der Verkäufer ebenfalls vom Verkauf zurücktreten.


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Rücktritt vom Kaufvertrag Auto noch nicht geliefert

Dieser Fall ist etwas kompliziert, denn häufig werden in den Verträgen detaillierte Angaben zu den Lieferfristen gemacht. Gibt es einen verbindlichen Liefertermin, dann ist der Rücktritt sofort möglich. Anders sieht es aus, wenn der Liefertermin nicht genauer definiert wurde. Die sogenannte unbestimmte Lieferung ist häufig Ursache von langwierigen Rechtsstreitigkeiten. Im Vertrag muss ausdrücklich erwähnt werden, dass ein unbestimmter Liefertermin vereinbart wurde. Die Frage, was dem Verbraucher letztlich an Wartezeit zuzumuten ist, wurde schon häufig vor Gerichten verhandelt. Aber keine Sorge: eine längere Wartezeit als ein halbes Jahr ist auf keinen Fall gesetzmäßig, außer es handelt sich um ein sehr seltenes Fahrzeug.

Der Widerruf vom Kaufvertrag Auto vor Übergabe

Solange die Ware noch nicht übergeben, sowie der Kaufpreis noch nicht entrichtet ist, ist der Kaufvertrag nur schwebend gültig. Er wurde in diesem Fall noch nicht abgewickelt. Ein Rücktritt vor der Übergabe des Fahrzeugs ist aber nur möglich, wenn kein gültiger Kaufvertrag abgeschlossen wurde. Ansonsten gelten die in den vorigen Absätzen genannten gesetzlichen Regelungen.

So kann man den Auto Kaufvertrag widerrufen

Einen Kaufvertrag sollte man immer schriftlich widerrufen. Grundsätzlich reicht ein mündlicher Widerruf völlig aus, aber in der Praxis hat er nur wenig Beweiskraft. Auch aus diesem Grund sollte man alle Dokumente, welche den Kauf betreffen, gut aufbewahren und archivieren. Der Widerruf in Schriftform kann formlos erfolgen, allerdings sollte ein klarer Bezug zum Kaufdatum, sowie zum Datum des Vertrages hergestellt werden können. Ansonsten besteht die Gefahr, dass sich der Händler auf Unkenntnis beruft und die Fristen einfach verstreichen lässt.

Fazit

Wer will der kann: Unter den genannten Bedingungen gibt meistens einen Weg den Kaufvertrag zu widerrufen. Wurde eine Rücktrittsklausel festgehalten, kann dies allerdings eine kostspielige Angelegenheit werden. Im Einzelfall sollte jeder Kaufvertrag geprüft werden, wenn das Interesse eines Widerrufs des Kaufvertrags besteht. Im Zweifelsfall sind innerhalb von kurzer Zeit auch viele Händler noch sehr kulant, was die Rückgabe des Fahrzeuges betrifft.

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