Visualisierung der Jahreszahlen 2022 bis 2026 auf der Straße.

Auf die Halter und Nutzer der rund 48,5 Millionen zugelassenen Pkw in Deutschland kommt einiges an Veränderungen zu. So stehen neue Gesetze für 2023 genauso in den Startlöchern wie es Änderungen für Autofahrer geben wird, die eher dem Umfeld zuzurechnen sind.

Änderungen 2023 im Detail

1. Einige Führerscheine müssen umgetauscht werden

Der 19. Januar 2023 wird der letzte Tag für die Umtauschmöglichkeit der Führerscheine mit Ausstellungsdatum vor 1999 sein, bezogen auf die Jahrgänge 1959 bis 1964. Zugleich ist der 19. Januar der Beginn des Umtauschjahres für die Jahrgänge 1965 bis 1970.

Laut einer EU-Richtlinie sollen bis zum Jahr 2033 alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, ausgetauscht werden. „Neue“ Führerscheine im Scheckkarten-Format sind ebenfalls betroffen. Wer seine persönliche Frist verpasst, muss bei einer Kontrolle mit ca. 10 Euro Bußgeld rechnen. Der Umtausch kostet ca. 25 Euro Gebühr sowie die Kosten für ein biometrisches Passbild.

2. Doch keine Änderungen bei der CO2-Besteuerung

Bei der in 2022 angekündigten Erhöhung der CO2-Abgabe zum 1. Januar 2023 gab es einen Rückzieher. Die um 5 Euro angedachte Erhöhung kommt zunächst nicht. So bleibt es bei 30 Euro pro Tonne CO2-Ausstoß. Die Steigerung hätte sich auf den Liter Diesel oder Benzin mit einer Erhöhung an den Zapfsäulen von etwa 1,5 Cent ausgewirkt.

3. THG-Zertifikat für E-Autos kann auch 2023 verkauft werden

Die zum Januar 2022 eingeführte THG-Quote (Treibhausgasminderungsquote) erlaubte E-Autofahrern auf Antrag die jährliche Ausstellung eines THG-Emissionszertifikats dafür, dass sie mit ihren Fahrzeugen kein CO2 ausstoßen. Der Antrag für das Jahr 2023 kann schon jetzt gestellt werden. Diese Quote oder besser das dazugehörige THG-Emissionszertifikat lässt sich auf bestimmten Plattformen verkaufen. Für das Jahr 2023 werden schätzungsweise bis 400 Euro gezahlt.

4. Versicherungen regeln Typ- und Regionalklassen neu

Von der Versicherungswirtschaft werden die 412 Kfz-Zulassungsbezirke in Deutschland in Regionalklassen eingeteilt. Die Einteilung erfolgt nach den Schadensbilanzen der Zulassungsbezirke und beeinflusst die Prämien für Kfz-Haftpflicht, Teil- und Vollkasko. Bezogen auf das Jahr 2023 können etwa 10 Millionen Fahrzeughalter mit sinkenden Beiträgen rechnen, für 5,5 Millionen wird es teurer und für den großen Rest bleibt alles gleich.

Die verschiedenen Fahrzeugmodelle werden von der Versicherungswirtschaft in Typ-Klassen unterteilt, abhängig von bestimmten Eigenschaften der Fahrzeuge und deren Unfallbilanzen. Je höher die Typklassen-Einteilung eines Modells, desto höher die Versicherungsprämie. Für 8,1 Millionen Fahrzeughalter wird es in 2023 teurer, für 4,8 Millionen günstiger und bei allen anderen bleibt es wie gehabt.

Frau steht vor einen Elektroauto und hält den Stecker vom Ladegerät in der Hand.

Ab 2023 reduziert sich die Förderung für Elektroautos.

5. Änderungen an der Förderung von Elektrofahrzeugen

Ab dem 1. Januar 2023 reduziert sich die Förderungsprämie für den Kauf eines neuen E-Autos. Die Förderung für Plugin-Hybride wird derweil abgeschafft:

  • Bei einem Netto-Listenpreis bis 40.000 Euro sind es dann 4500 an staatlichen Zuschüssen und 2250 Euro vom Hersteller.
  • Für ein E-Fahrzeug mit Netto-Listenpreis bis 65.000 Euro sind es 3000 Euro vom Staat und 1500 Euro vom Hersteller.
  • Mit Stichtag zum 1. September 2023 ist es nur noch Privatpersonen möglich, die E-Fahrzeug-Bezuschussung zu beantragen.

6. Verbandskästen müssen Masken enthalten

Neu erworbene Kfz-Verbandskästen müssen zwei medizinische Masken ab dem 1. Januar 2023 enthalten. Die bisherigen Verbandskästen mit der DIN 13164 besitzen jedoch zumindest für das Jahr 2023 Bestandschutz. Es müssen übrigens keine FFP2-Masken sein. Fehlen die Masken, kostet es 10 Euro Bußgeld.

7. Pendlerpauschale erhöht sich

Für Fernpendler erhöht sich die Entfernungspauschale ab 2023 befristet bis 2026 um 3 Cent von 35 auf 38 Cent, gerechnet ab dem 21. Kilometer. Dabei gilt die neue Pauschale rückwirkend zum 01.2022 und findet entsprechend Verwendung in der Steuererklärung.

8. Verschärfungen für Euro-6-Diesel

Wer mit seinem Euro-6-Diesel im Jahr 2023 und darüber hinaus zur Abgasuntersuchung muss, darf damit rechnen, dass eine Partikelzählung statt der üblichen Trübungsmessung stattfindet.

Regelmäßig wiederkehrende Änderungen, wie etwa der Wechsel der Farben der Plaketten zur Hauptuntersuchung, müssen nun nicht unbedingt extra aufgeführt werden.

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Weitere Änderungen im Straßenverkehr 2023

Nun noch zwei Punkte, die im Jahr 2023 auf Autofahrer, aber auch auf alle anderen Verkehrsteilnehmer, zukommen und eine entsprechende Relevanz besitzen.

Autofahren unter Drogen

Die Bundesregierung macht langsam ernst mit der Legalisierung von Cannabis. Es steht jedoch noch kein konkreter Termin fest. In dem Bezug stellt sich aktuell noch die Frage, wie viel Konsum am Steuer maximal sein darf. Derzeit diskutiert werden Grenzwerte ähnlich den Promille-Grenzen. Wie dieser Wert dann benannt wird, steht noch nicht fest. Möglicherweise findet er aber schon 2023 seine Anwendung.

Das 49-Euro-Ticket

Im Dezember 2022 einigten sich Bund und Länder auf den Nachfolger des 9-Euro-Tickets. Jetzt kommt das deutschlandweit gültige 49-Euro-Ticket, mit dem der öffentliche Personennahverkehr für jeweils einen Monat genutzt werden kann.

Eingeschlossen darin sind

  • U- und S-Bahnen
  • Busse
  • Züge des Nah- und Regionalverkehrs
  • Hafenfähren in Hamburg
  • Fähren der Kieler Förderschifffahrt.

Ausgeschlossen sind jedoch die Fähren zu den Nordsee-Inseln in Schleswig-Holstein sowie alle ICE, EC und IC Züge. In Hamburg kann das 49-Euro-Ticket schon vorbestellt werden.

Wussten Sie schon? 2022 hat sich auch der Bußgeldkatalog geändert.

Fazit

Wie jedes Jahr, stehen auch für 2023 einige Änderungen für Autofahrer an. Aber auch andere Verkehrsteilnehmer sind betroffen. Vor allem die Umweltbelastung und die Nutzung alternativer Antriebe stehen dieses Jahr im Mittelpunkt. Dazu auch Neuerungen im öffentlichen Nahverkehr. So ist es sicher, dass das 49-Euro-Ticket im Jahr 2023 kommt. Wann genau bleibt abzuwarten.

Häufige Fragen

Was ändert sich für Autofahrer ab 2023?

Zusammengefasst: Einige Jahrgänge müssen den Führerschein umtauschen. Plug-In-Hybride werden nicht mehr gefördert und die geplante Anpassung der CO² Bepreisung wurde verschoben. Dabei wird Euro 6 für Diesel verschärft und die Pendlerpauschale um 3 Cent pro Kilometer erhöht.

Wird die Kfz-Steuer 2023 teurer?

Die Erhöhung der CO² Bepreisung wurde verschoben. Dadurch ändert sich nichts an der Kfz-Steuer im Jahr 2023.

Kann ich mir jetzt noch einen Diesel kaufen?

Wenn Sie regelmäßig weite Strecken mit dem Auto zurücklegen, lohnt sich weiterhin ein Diesel. Durch die geringere Differenz des Dieselpreises zum Benzin in Vergleich zu den letzten Jahren und die höhere Kfz-Steuer müssen Sie nun weitere Strecken als vorher zurücklegen, damit sich der Diesel lohnt.