Als Kaefer sollten Sie immer den Autolack kontrollieren.

Schnell ist ein zweijähriger Gebrauchtwagen zu einem sensationellen Preis verkauft – mit wenigen Kilometern, tadellosem Servicecheckheft und nur einem Vorbesitzer.

Besonders beim Kauf im Internet lauern zahlreiche Fallen. Doch auch bei örtlichen Gebrauchtwagenhändlern ist Vorsicht geboten. Üblicherweise sind Betrüger auf Internetseiten aktiv, wo Gebrauchtwagen zum Privatkauf angeboten werden. Ist der Kaufvertrag erst einmal unterschrieben und am Gebrauchtwagen ein Mangel festgestellt, herrscht oft Ratlosigkeit. In unserem Ratgeber zeigen wir Ihnen Szenarien, mit denen Sie schneller am Gebrauchtwagen einen Vorschaden erkennen werden.

Autokauf von Importfahrzeugen

Als getarnter Schrott werden Unfallautos aus Nordamerika bei deutschen Gebrauchtwagenhändlern zum Kauf angeboten. Das Kriminalamt warnt vor diesen Gebrauchtwagen, denn 90 Prozent dieser zumeist Luxuswagen haben einen Totalschaden. Bei vielen Fahrzeugen wurde die Fahrgastzelle zerstört oder ist die Schweißnaht gebrochen, sodass von vorsätzlichem Betrug und Hehlerei ausgegangen werden muss. Diese Fahrzeuge werden in Online-Börsen mit unzähligen Bildern des Unfallschadens zum Verkauf angeboten. Anschließend auch von Gebrauchtwagenhändlern aufgekauft und zum Verkauf hergerichtet.

Viele Händler treten als Vermittler dieser Importfahrzeuge auf und sind verpflichtet, über Vorschäden am Gebrauchtwagen aufzuklären und die Fahrzeugvermittlung vertraglich nachzuweisen. Der bloße Hinweis auf bekannte Schäden reicht nicht. Verlangen Sie vor dem Kauf eine Kopie der Zulassungspapiere und suchen im Internet oder auf Webseiten von Schrotthändlern nach der Fahrgestellnummer des Gebrauchtwagens.

Gebrauchtwagen kaufen Tipps: Interessenten von Gebrauchtwagen können vorab einen History Report im Internet anfordern, um mit der Fahrzeugidentifikationsnummer umfassende Auskünfte über Vorschäden am Fahrzeug zu erhalten.

Achtung beim Autokauf mit Vorkasse oder internationalem Bargeldtransfer

Für die Zustellung des Fahrzeuges soll eine Spedition beauftragt werden und eine Vorauszahlung der gesamten Kaufsumme vor Lieferung erfolgen. Wer sich auf diese Betrugsmasche einlässt, wird mit Sicherheit sein Geld verlieren und es nicht zu Gesicht bekommen. Transaktionen über internationale Anbieter von Bargeldtransfers können nicht zurückgerufen und der Empfänger nicht ausfindig gemacht werden.

Vorsicht vor Inseraten mit vielen sprachlichen Fehlern

Ein Warnzeichen sind Ungereimtheiten, sprachliche Fehler in Inseraten oder technische Übersetzungen eines Sprachcomputers. Oft ist es auf den ersten Blick nicht erkennbar, ob der Anbieter des Gebrauchtwagens aus dem Ausland stammt. Wenn die Kaufabwicklung kompliziert wird, sollten Sie am besten Abstand nehmen.

Treuhänder / Notar / Kommissionskauf

Überweisen Sie kein Geld an einen Treuhänder oder Notar im Ausland. Das ist oftmals eine weitere Betrugsmasche beim Gebrauchtwagenkauf, die zwar vertrauenswürdig klingt, sich aber als Falle herausstellt. Bei einem Kommissionskauf ist der Gebrauchtwagenhändler nicht der Vertragspartner, sodass bei Streitigkeiten der Privatverkäufer des Gebrauchtwagens haftbar zu machen ist. Ein Vertragspartner ist nicht derjenige, von dem Sie das Fahrzeug kaufen, sondern derjenige, der auf der Rechnung angeführt ist.

Unbekannten Vorschaden anhand der Lackschicht erkennen

Oft sind Gebrauchtwagen repräsentativ für den Verkauf hergerichtet, sodass eine Beurteilung nach dem äußeren Erscheinungsbild oft nicht ausreicht. Reparaturarbeiten am Lack können nur mit einem Schichtdickenmessgerät ausreichend beurteilt werden. Hierbei wird die Lackschicht rund um das Auto gemessen und eventuelle Unterschiede festgestellt. Jede kleine Beule, die am Fahrzeug ausgebessert wurde, erhöht die Schichthöhe der Lackierung, sodass eine Aussage über Reparaturarbeiten leicht vorgenommen werden kann.

Als problematisch gestalten sich die Aussagen des Vorbesitzers, der lediglich sein Wissen über den Fahrzeugzustand mitteilt. Sind Unfallschäden nicht vertraglich festgehalten, kann der Käufer keine direkten Ansprüche geltend machen. Aus diesem Grund sollten sich Käufer von Gebrauchtwagen die Unfallfreiheit im Kaufvertrag schriftlich zusichern lassen. Wird innerhalb der ersten sechs Monate am Gebrauchtwagen ein Mangel festgestellt, muss der Verkäufer nacherfüllen und trägt die Kosten. Lassen Sie sich am besten zeitnah von einem Sachverständigen bzw. Unfallgutachter den Zustand des Gebrauchtwagens bestätigen.

Gebrauchtwagen kaufen Tipp: ADAC Mitglieder erhalten beispielsweise für unter 100 EUR einen umfassenden Fahrzeug-Check, der für mehr Sicherheit beim Autokauf sorgt.

SIE WOLLEN NICHT WARTEN?

Beauftragen Sie bei uns bequem und einfach Ihre Zulassung vor Ort.
Keinen Urlaubstag verschwenden! 

App gegen Tachobetrug

Den Tachostand um 100.000 Km zurückzudrehen, ist mit der passenden Software kinderleicht. Mittlerweile gibt es Apps, die den wahrhaftigen Kilometerstand aus der Fahrzeugelektronik auslesen und im Ernstfall Alarm schlagen. Sachverständige vergleichen das Servicecheckheft mit der elektronisch gespeicherten Reparaturhistorie des Fahrzeugs und lesen Steuergeräte umfassend aus.

Gebrauchtwagen werden vor dem Ankauf vom Händler lediglich technisch und optisch kontrolliert, sodass sich bei fehlendem Anfangsverdacht auf manipulierte Kilometerleistung keine weiteren Nachforschungen ergeben. Sichert ein Gewerblicher eine Laufleistung zu, muss diese auch vorhanden sein, sonst weist der Gebrauchtwagen einen Mangel auf.

Konnte eine Manipulation am Tachostand nachgewiesen werden, steht es Kunden frei, eine Rückabwicklung des Kaufvertrages zu verlangen: Rückgabe des Fahrzeuges mit Erstattung des Kaufpreises abzüglich gefahrener Kilometer oder Herabsetzung des Kaufpreises. Bei Neuwagen soll laut einer neuen EU-Verordnung dem Missbrauch durch eine technische Vorkehrung vorgebeugt und so Käufer umfassend geschützt werden.

Gebrauchtwagen kaufen Tipp: Achten Sie beim Gebrauchtwagenkauf auf Warnsignale wie eine geringe Jahreslaufleistung unter 3.000 Km, Abnutzungen am Kupplungspedal oder fehlendem Servicecheckheft.

Gebrauchtwagen kaufen Checkliste mit 8 Tipps

1. Autokauf braucht Zeit

Eine Kaufentscheidung sollte nicht unter Drang, Einschüchterung, Nötigung oder Verweis auf andere Interessenten erfolgen, damit Sie zu einem schnellen Autokauf gedrängt werden. Zuerst sollte der technische Zustand von einem Sachverständigen abgeklärt werden, damit im Weiteren eine rechtliche Beurteilung des tatsächlichen Fahrzeugwertes vorgenommen werden kann.

2. Prüfplaketten / HU / TÜV sind keine Sicherheit

Eine Aussage über den allgemeinen Zustand des Fahrzeuges lässt sich nicht anhand von Prüfplaketten treffen. Ein Gutachten bestätigt lediglich, dass ein Fahrzeug fahrtüchtig ist und im Straßenverkehr genutzt werden kann. Rückschlüsse über eine Abnutzung von Verschleißteilen oder anfänglichen Rost können ohne sachkundige Überprüfung nicht gezogen werden. Liegt eine Überprüfung eineinhalb Jahre zurück, ist das Gutachten gegenstandslos.

3. Autokauf bei zertifizierten Markenhändlern

Achten Sie beim Gebrauchtwagenkauf auf ein bestehendes Händlernetz und überregionale Bekanntheit des Gewerbetreibenden. Haben Sie einen Gebrauchtwagen bei dem Händler Ihres Vertrauens gefunden, empfiehlt es sich einen Sachverständigen zum Termin mitzunehmen.

4. Ankaufstest und Probefahrt

Es empfiehlt sich Ihren Gebrauchtwagen Probe zu fahren und einen Ankaufstest bei einem Verkehrsclub durchzuführen. Selbst bei einem Händlerkauf ist ein Ankaufstest ratsam. Beim 90-minütigen ADAC-Test werden Motor, Lichtanlage, Fahrwerk, Antrieb, Karosserie und weitere Posten geprüft. Ein Fahrzeugtechniker gibt beim Ankauftest umfassende Auskunft über Schwachstellen, evtl. Unfallschäden, Abnutzungen und Mängel.

5. Mustervertrag verwenden

Bei Privatverkäufen gibt es kostenlose Musterformulare, die die Interessen beider Vertragspartner berücksichtigen und nach geltenden Vertragsbestimmungen aufgesetzt sind.

6. Mündliche Absprachen schriftlich festhalten

Vertragsinhalte, die von den mündlichen Absprachen abweichen, sollten nicht unterzeichnet werden. Mündliche Vereinbarungen oder Zusagen müssen schriftlich festgehalten werden, da ihnen später entscheidende Bedeutung zukommen kann.

7. Dauer von Gewährleistungen

Die gesetzliche Gewährleistung im Vertrag auszuschließen, ist verboten. Oft versuchen Händler in den AGB eine Gewährleistungsfrist von einem, statt zwei Jahren anzugeben. Vielen Käufern ist das nicht bewusst und sie bewegen sich unter Umständen auf dünnem Eis.

8. Gewährleistung bei Privatanbietern

Mindestanforderungen müssen von Privatanbietern eingehalten und Unfallschäden angegeben werden. Wurde am Gebrauchtwagen ein Mangel arglistig verschwiegen, kann dagegen juristisch vorgegangen und der Kauf rückabgewickelt werden.

Was passiert nach dem Autokauf?

Jedes Fahrzeug benötigt eine Zulassung. Diese kann man sich aufwendig bei der Zulassungsstelle besorgen. Mit reichlich Geduld und viel Wartezeit ist das innerhalb einigen Wochen erledigt. Alternativ lassen sich Autos auch schon online anmelden. Aber wie funktioniert der Online-Zulassungsservice?

Unser Tipp: Wenn Sie zukünftig auf dem Laufenden bleiben wollen, abonnieren Sie gerne unseren Newsletter. Hier informieren wir 2x im Monat über viele attraktive Angebote und spannende Themen rund ums KFZ. In unserem Archiv können Sie sich einen vergangenen Newsletter anschauen.